WISSENSWERTES

Zur Vorbereitung

Wir empfehlen für jede Art von Schein eine fundierte Ausbildung bei einer Ausbildungsstätte in Ihrer Nähe. Falls Sie sich als sogenannte "Selbstschuler" bei uns anmelden, müssen Sie daran denken, dass Sie je nach Prüfung auch eine Praxisprüfung ablegen müssen. Für diese müssen Sie ein zugelassenes Schiff mit einem Schiffsführer zur Verfügung stellen.

Zur Anmeldung, Unterlagen & Gebühren

Der Anmeldeschluss liegt beim Sportbootführerschein, Funk und SKS 14 Tage vor dem Prüfungstermin. Das betrifft den Eingang der jeweils erforderlichen Anmelde- bzw. Zulassungsunterlagen einschließlich der Überweisung der Gebühren beim Prüfungsausschuss.
Bei zu spät eingegangenen Anmeldeunterlagen bzw. Gebühren ist eine Teilnahme am betreffenden Termin nicht gewährleistet.

Gemäß der Verordnung können auch Teilprüfungen abgelegt werden. Dabei ist Ihnen die Reihenfolge selbst überlassen. Bitte geben Sie dies unbedingt stets auf Ihren Antrag an!

Bei Wechsel des Prüfungsausschusses, wird die Zulassungsgebühr erneut erhoben.

Für Bewerber ab 18 Jahren ist zum Erwerb des Sportbootführerscheines Binnen und/oder See ein gültiger, amtlicher deutscher bzw. EU‐KFZ‐Führerschein vorzulegen. Eine Kopie ist bei der Antragstellung dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beizufügen und das Original muss bei der Prüfung vorgelegt werden.

Wer keinen Kfz‐Führerschein besitzt und am Tage der Prüfung das 18. Lebensjahr vollendet hat, muss ein "einfaches" Führungszeugnis vorlegen.

Das Führungszeugnis muss vom Bundeszentralregister direkt an den Prüfungsausschuss geschickt werden. Daher ist es dringend notwendig, dass Sie unsere Adresse angeben!

PA Regensburg, Udo Hilbinger, Hauptstr. 2a, 93339 Riedenburg

Verwendungszweck: Amtlicher Sportbootführerschein
Behördenkennzahl: D9441

Die Gebührenquittung über die Beantragung bitte Ihrem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beifügen.

Bewerber unter 18 Jahren benötigen kein Führungszeugnis, sondern eine Einverständniserklärung eines gesetzlichen Vertreters bzw. dessen Unterschrift auf dem Antragsformular!

Zur Prüfung

Spätestens 5 Tage vor der jeweiligen Prüfung bekommen Sie oder Ihre Schule den Ort des Prüfungslokales und die Uhrzeit des Prüfungsbeginnes genannt. Bitte finden Sie sich ca. 30 Minuten vor dem tatsächlichen Prüfungsbeginn zur Anmeldung ein. Zurzeit werden sie in einzelnen Abschnitten bestellt. Wir bemühen uns, die Prüfung ohne lange Wartezeiten durchzuführen. Die Dauer der eigentlichen Prüfung ist abhängig von der Art Ihres Scheines und beträgt zwischen 30 bis 120 Minuten. Außer den Bewerbern, den Prüfern und den Angestellten der Geschäftsstelle darf keine weitere Person im Prüfungsraum anwesend sein. Nach Ihrer Prüfung müssen Sie den Raum unverzüglich verlassen. Das Prüfungsergebnis erhalten Sie über unsere Homepage (www.hilbinger.info) am folgenden Tag der jeweiligen Prüfung.

Wiederholungsprüfungen der nicht bestandenen Teile müssen innerhalb eines Jahres nach dem ersten bestandenen Prüfungsteil abgelegt und bestanden werden. Ansonsten verfällt der bereits bestandene Teil.

Zur Funkprüfung

Die offizielle Prüfungsanlage, die unser Prüfungsausschuss bereitstellt, ist das Icom ICM323. Ergänzend kann das Icom ICM 330, das ICM 423 mit DSC-Controller (Class D) und ATIS, das Icom IC-M 505 und IC-M 503 selbst mitgebracht werden. Die Programmierung der eingesetzten Geräte (Menüführung) müssen prüfungskonform sein. Funkgeräte müssen so konfiguriert sind, dass jegliche HF-Abstrahlung ausgeschlossen ist!

LRC Prüfungen finden mit Hilfe des LRC Tutor IV der Frey PC-Simulation statt.

Bitte bereiten Sie sich unbedingt mit den aktuellen Sprechfunkmustertafeln des DMYV vor. Außerdem sollte die internationale Buchstabiertafel beherrscht werden!

Ausschließlich die folgenden Vorschriften, Verordnungen und Durchführungsrichtlinien sind für die Durchführung der Prüfungen des DMYV und damit im PA Regensburg relevant: - ITU Radio Regulations - Vollzugsordnung für den Funkdienst - Binnenschifffahrtsprechfunk-verordnung (VO Funk) - Sprechfunkmustertafeln - internationale Buchstabiertafel.

Wiederholungsprüfungen können frühesten nach 7 Tagen und spätestens innerhalb von 6 Monaten, ausschließlich beim gleichen Prüfungsausschuss abgelegt werden!

Zur SKS-Prüfung

Auch hier können Teilprüfungen abgelegt werden. Bitte bei der Anmeldung unbedingt angeben, welcher Bereich geprüft werden soll. Bei Teilprüfungen, die bei unterschiedlichen Prüfungsausschüssen abgelegt werden, bitten wir bei Ihrer Anmeldung um Angabe des Prüfungsausschusses, bei dem Sie bereits eine erfolgreiche Prüfung abgelegt haben.

Der Seemeilennachweis muss vor der Praxisprüfung vor Ort (am Tag der Prüfung) übergeben werden. Alle ab 16 Jahren erworbenen Seemeilen werden als Nachweis anerkannt.

Auslagen für zusätzliche Reisekosten für Prüfungen an der Mittelmeer- und Atlantikküste gem. Anlage Abschnitt 6 Nr. 2 a) BMVI-WS-BGebV:
Die Prüfungsausschüsse des DMYV setzen Reisekosten für Prüfungen an der Mittelmeer- und Atlantikküste (Atlantikküste in Portugal, Spanien, Frankreich, nicht Niederlande) in tatsächlicher entstandener Höhe ohne Höchstgrenze gegenüber Bewerbern fest.

Zur Fachkundenachweis-Prüfung

Der Fachkundenachweis erlaubt den Umgang mit Signalmitteln (FKN), die dem Sprengstoffrecht unterliegen (Klasse T 2). Voraussetzung hierfür ist ein Mindestalter von 16 Jahren sowie ein Sportbootführerschein Binnen (SBF-Binnen) oder See (SBF-See). Die FKN-Prüfung beinhaltet Theorie und Praxis.

Ihr Führerschein / Funkschein

Bereits vorhandene Fahrerlaubnisse können auf dem Kartenführerschein eingetragen werden. Dazu müssen die alten SBF im Original spätestens bei der Prüfung abgegeben werden.

Der vorläufige Sportbootführerschein (drei Monate gültig) kann mit dem Einreichen der Prüfungsunterlagen und am Prüfungstermin noch beantragt werden. Er wird dann entsprechend der beantragten Geltungsbereiche und Antriebsarten nach bestandener Prüfung zugeschickt. Bei Nichterscheinen oder Nichtbestehen der Prüfung/von Prüfungsteilen darf die Gebühr nicht erstattet werden und verfällt damit.

Nach Bestehen sämtlicher maßgeblicher Prüfungsteile wird Ihr Führerschein durch uns bei der Bundesdruckerei beantragt. Die Dauer der Ausstellung beträgt dann noch ca. 2 Wochen. Sie bekommen Ihren Führerschein direkt von dort per Post zugesendet. Die Funkscheine, Fachkundenachweise, vorläufige Führerscheine und SKS-Scheine werden direkt von unserer Geschäftsstelle ausgestellt und Sie erhalten diese ca. 5 Tage nach der letzten Prüfung.

NICHTLEISTUNGSGEBÜHR ("NICHTERSCHEINENSGEBÜHR") GEM. § 10 ABS. 6 BGEBG

Die Prüfungsausschüsse des DMYV setzen die Nichtleistungsgebühr ("Nichterscheinensgebühr") in Höhe von pauschal 25,00 Euro in allen Prüfungsbereichen fest, wenn die Ursache für die Nichtleistung beim Bewerber liegt. Ob der Bewerber die Nichtleistung (Nichterscheinen) verschuldet hat oder nicht, ist unerheblich. Daher ist die Nichtleistungsgebühr ("Nichterscheinensgebühr") auch festzusetzen, wenn ein Bewerber z.B. ein ärztliches Attest über eine Erkrankung oder andere Entschuldigungsgründe vorträgt. Die Nichtleistungsgebühr ("Nichterscheinensgebühr") wird aber nur einmal festgesetzt, wenn mehrere gebührenpflichtige Leistungen an einem Tag nicht erbracht werden können.